Bis 31. März kein Sportbetrieb

Die zum 14. März in Kraft getretene Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (kurz Corona-Sondereindämmungsverordnung) lässt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 31. März 2021 nicht zu.